Rückenschmerz und Rente

Rückenschmerz und Rente liegen oft eng beieinander.

Mehrere Fachleute beleuchten in unserem Beitrag die allgemeinen Ursachen und Wirkungen von Rückenschmerzen auf den Körper, auf die Psyche und die Auswirkungen bei Ansprüchen auf eine Erwerbsminderungsrente.

Wir bedanken uns bei Herrn Frank Weise Heilpraktiker mit Schwerpunkt Krebstherapie, Diplom-Fachsportlehrer für Prävention und Rehabilitation/Rückensportexperte und Herrn Frank A. Bangert, Heilpraktiker für Psychotherapie und Kommunikationstrainer und Frau Rechtsanwältin Nadja Kirschner für ihre fachlichen Beiträge. 

Rückenschmerz und Rente,  körperliche Ursachen ( Frank Weise )

Etwa jeder dritte Deutsche leidet aktuellen Statistiken zufolge unter Rückenschmerzen. Schmerzen im Rücken können dabei vielseitige Ursachen haben.

Bei vielen Menschen verschwinden die Beschwerden nach relativ kurzer Zeit wieder von allein.

Erst wenn die Schmerzen länger als 12 Wochen anhalten, spricht man von chronischen Rückenschmerzen. Expertenschätzungen zufolge haben aktuell über 25 Millionen Menschen in Deutschland mit Rückenschmerzen zu kämpfen.

Rückenschmerzen mit ihren verschiedenen Ursachen sind, neben psychischen Erkrankungen, die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit, Fehltage und Frühverrentung und auch für den sozialen Abstieg (Einkommensverlust).

Die Ursachen für diese Volkskrankheit sind in körperlichen und seelischen Belastungen genauso zu finden, wie bei typischen Erkrankungen von Knochen, Gelenken und Weichteilgeweben der Wirbelsäule.

Anhaltende Rückenschmerzen können aufgrund von Wirbelbrüchen nach Unfällen, einer Osteoporose-Erkrankung, eines Tumors im Rückenmark oder auch der Knochenzersetzung bei Metastasenbildung auftreten. Unterschätzt werden auch verschiedene Stoffwechselkrankheiten und Vitamin-D-Mangel mit der folgeverringerten Belastbarkeit der Knochen.

Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises wie Morbus Bechterew, Arthrosen oder die reaktive Arthritis führen ebenfalls zu starken und chronischen Rückenschmerzverläufen, die zu dramatischen Einschränkungen im privaten und beruflichen Leben und oftmals zu seelischen ( psychischen) Veränderungen des Betroffenen führen, wie der weitere Fachbeitrag von Heilpraktiker Psych. Frank A. Bangert erläutert.

Rückenschmerz und Psychsische Folgen ( Frank A. Bangert )

Rund 5 Millionen Menschen leiden in Deutschland unter chronischen Schmerzzuständen, etwa eine halbe Million davon benötigen ständige ärztliche Hilfe (Linder/Hautzinger 2015).

Das individuelle Leiden der Schmerzpatienten ist fast immer mit drastischer Einschränkung der Lebensqualität verbunden.

Die psychischen Folgen des chronischen Schmerzsyndroms findet jedoch leider in der allgemeinen Wahrnehmung der Ärzte und Gutachter allenfalls am Rande Aufmerksamkeit.

Das ist umso fataler, als dass die durch chronischen Schmerz entstehenden Einschränkungen auf psychischer Seite von größter Bedeutung für den Betroffenen sind, weil Leiden und Einschränkungen auf Dauer nachhaltig mentale Vorgänge beeinflussen, häufig zu depressiven Episoden führen und sich persönlichkeitsverändernd auswirken können, was wiederum rückbezüglich zu Veränderungen des Erlebens und Verhaltens führt.

Die erste Hürde die Patienten bei Gutachtern und Ärzten zu nehmen haben, ist die Abgrenzung von somatoformen Störungen, in deren Nähe Schmerzpatienten – oft aus Unkenntnis – gestellt werden. Bei somatoformen Störungen (einer psychischen Erkrankung) beklagt der Patient Schmerzen, deren Nachweis organmedizinisch nicht oder kaum zu erbringen ist. So sieht sich der Schmerzpatient immer wieder in der traurigen Pflicht, dem Mediziner gegenüber durch z.B. Röntgenaufnahmen oder Befunde „beweisen“ zu müssen, dass hier tatsächlich solche Veränderungen vorliegen, bei denen tatsächlich ein ständiges Schmerzerleben vorhanden ist. Die Diagnose „Chronischer Schmerzpatient“ verarbeiten die Betroffenen sehr unterschiedlich, bei fast allen jedoch zieht die Verminderung der Lebensqualität deutliche Niedergestimmtheit mit sich, die sich oft zur depressiven Episode auswächst.

Die dringend gebotene psychotherapeutische Flankierung von Schmerzpatienten findet derzeit (noch) – von einigen guten Schmerzambulanzen einmal abgesehen – kaum statt.

Unter anderem auch, weil die Patienten selbst nicht gleich den Zusammenhang zwischen körperlichen und seelischen Zuständen herstellen können oder wollen.

Schon der medizinische Laie hat ja ein Verständnis dafür, dass beispielsweise Zervikalsysndrom oder kombinierten Rückenproblemen, wie Osteoporose, Rheuma bzw. Tumorerkrankungen Lebensqualitätseinschränkungen mit sich bringen, die sich massiv auf die Verhaltens- und damit Erlebensebene auswirken.

Häufig müssen schon zu Beginn Schmerzmedikamente der Gruppe II (Opoide etc.) eingenommen werden, die Auswirkungen auf die Psychomotorik, den Antrieb und die Emotionalität haben.

Und nach Jahren ewigen Kampfes gegen immer den gleichen Gegner ist ein gewisser Grad und Kummer, Ratlosigkeit und Pessimismus nur allzu verständlich, der – im Zusammenhang mit anderen diagnostischen Parametern – die Diagnose z.B. einer Depression rechtfertigt. Da diese allerdings schon allein bei einer Vollbildausprägung genügt, um den Leidenden zu berenten, darf gefragt werden, warum das bei Schmerzpatienten immer noch nur als „Randdiagnose“ gesehen wird – was übrigens auch bei unkundiger Behandlung nicht allzuselten vorkommt.

Im Fazit heißt dies: bei chronischen Schmerzzuständen ist stets geraten, auch von einer deutlichen emotionalen, mithin psychischen Einschränkung auszugehen. Die Behandlung bzw. Begleitung von Schmerzpatienten sollte neben der körperlichen auch die psychische Seite einschließen und in Begutachtungen ist – am besten mit entsprechenden Vorbefunden von Psychiatern oder Therapeuten – auf die psychischen Veränderungen (Gefühle, Erlebnisqualität) hinzuweisen.

Rückenschmerz und Erwerbsminderungsrente ( Nadja Kirschner )

Eine beantragte Erwerbsminderungsrente durchzusetzen, ist nicht einfach. Viele, die es allein versuchen, scheitern oft an den Hürden der Bürokratie. Der Umgang von seelische Leiden, verursacht durch körperlichen Schmerz, ist oftmals durch mangelndes Verständnis geprägt. Die Betroffenen selbst fühlen hilflos und geben oft falsch oder nicht verstanden auf. Dies muss nicht sein.

Es müssen viele medizinische Sachverhalte und Gutachten juristisch bewertet werden. Ohne medizinischen Sachverstand geht dies nicht mehr. Wir haben es in unserer Praxis mit unterschiedlichen Bewertungen ein und derselben Frage zu tun. Was ist nun richtig? Der Betroffene versteht es meist schon gar nicht. Allgemeine Floskeln, wie zum Beispiel: „Was die Krankheit aus einem macht“, nützen hier nichts.

Die Bewertung von chronischen Schmerzen ist mit erheblichen Aufwand verbunden. Es bedarf einer gründlichen Diagnostik, um überhaupt ein chronisches Schmerzsyndrom und deren Ursachen zu erkennen. Die mit den Schmerzen verbundenen seelischen Folgen werden leider vielfach ignoriert oder falsch interpretiert.

Ohne die medizinische Dokumentation einer seelischen Erkrankung, deren Schwere und der Folgen kann aus unserer Sicht, ein Erwerbsminderungsrentenantrag nicht erfolgversprechend sein.

In einem EM-Rentenverfahren ist die Verknüpfung von Schmerzsyndrom und seelischen Leiden, wie zum Beispiel ausgeprägte Angststörungen oder Depressionen, von erheblicher Bedeutung. Ohne eine nachgewiesene seelische Erkrankung sind attestierte Rückenleiden, wie zum Beispiel manifestierte LWS-Syndrom mit Bewegungseinschränkung, oft kein Grund, eine beantragte Erwerbsminderungsrente zu bewilligen.

Gutachten, medizinische Befundberichte oder klinische Berichte müssen sorgfältig geprüft werden. Dabei geht es nicht nur darum, festzustellen, ob die Erhebung eines Gutachtens an sich fehlerhaft ist. Versteckt sich irgendwo ein Hinweis auf eine psychosomatische oder depressive Verstimmung ? Diesen Hinweisen muss nachgegangen werden. Gerichtliche Beweisbeschlüsse müssen möglicherweise mit weiteren Sachaufklärungsfragen ergänzt werden.

Rechtsanwälte und Rentenberater haben die Möglichkeit im Verwaltungs-und Gerichtsverfahren Entscheidungen zur Erwerbsminderung zu steuern und zu prüfen. Sie können Beweisanträge stellen oder Gutachten ablehnen oder eine Neubegutachtung beantragen. Daneben kann der Betroffene auch eigene Gutachten nach § 109 Sozialgerichtsgesetz beantragen.  

Der kritische Umgang mit Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung ist wichtig. Wie kam es zur behördeninternen Entscheidungen zum abgelehnten EM-Rentenantrag ? Wie sind die medizinischen Voten des Medizinischen Dienstes im Zusammenhang mit den bestehenden Gutachten zustande gekommen?

Es bedarf aus unserer Sicht einer sorgsamen Bewertung der Krankheitsbilder. Mit den gewonnenen Rückschlüssen können wir dann auch mit Überzeugungskraft gegenüber den Rentenversicherungen und den Sozialgerichten auftreten.  

Fazit

Der Umgang mit den  psychischen Folgen von Schmerz ist wichtig für eine angestrebte Erwerbsminderungsrente. Dabei sollte davor immer der Versuch stehen, sich durch geeignete Reha-Maßnahmen wieder gesund zu machen oder einen Gesundungsprozess zu fördern.

Reha-oder Teilhabemaßnahmen zum Arbeitsleben sollten immer als erstes im Fokus der rechtlichen Bemühungen stehen.  Erst wenn diese nicht greifen oder Krankheiten die Erwerbsfähigkeit massiv einschränken, ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente die letzte aber manchmal auch die beste Alternative. Den es geht auch um die finanzielle Absicherung der Betroffenen.

Wir empfehlen im Bedarfsfall die Zuhilfenahme von medizinischen Sachverstand, damit Sie Ihre Lage kritisch und richtig einschätzen können.

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen  an Herrn Heilpraktiker Psych. Frank Bangert, Heilpraktiker Herrn Frank Weise  oder an Frau Rechtsanwältin N. Kirschner wenden.

Ihr Team von der Rentenberatung aus Halle Peter Knöppel

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

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