Rente aufstocken durch Einmalzahlung!

Die Rente aufstocken durch Einmalzahlung, wie es geht, zeigt Ihnen die Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel. Interessant für diejenigen, die der Deutschen Rentenversicherung eine gute Renditeerwartung zusprechen.

Bericht vom 22.01.2016

Am 22.01.2016 berichtete die Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel über die Renditeerwartungen des durch Beitragszahler eingezahlten in der Deutschen Rentenversicherung für den späteren Rentenfall.

In verschiedenen Onlinebeiträgen und Mitteilungen von überregionalen Zeitungen wurden die guten Renditeerwartungen der Deutschen Rentenversicherung bestätigt.

Viele Menschen, die den 55. Geburtstag feiern, machen sich spätestens dann Gedanken über ihre Rente. Reicht das Geld im Alter? Kann ich damit leben ? Wer sich hier unsicher ist, parkt als konservativer Sparer Geld auf dem Festgeldkonto, als sichere Geldanlage. Aber ohne nennenswerte Verzinsung !

Jetzt ist es aber so, dass Bürger ab dem 55.Lebensjahr freiwillig einen Einmalbeitrag in die Deutsche Rentenversicherung zur Aufstockung ihrer späteren Rente einzahlen können, um einen Rentenabschlag bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. § 187 a SGB Nr. 6 ist die Anspruchsgrundlage für diesen Einmalbeitrag.  Der Aufstockungsbeitrag hat nichts mit der freiwilligen Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung zu tun.

Mit der Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten und den denkbar schlechten Anlagezinsen bei einer Sofortrente einer privaten Versicherung oder einer Geldanlage bei der Bank wird das Zusatzsparen bei der Deutschen Rentenversicherung als eine gute und sichere Alternative angesehen. Allein die Verzinsung der Deutschen Rentenversicherung von derzeit 2-3 Prozent läßt sich sehen.

Wie geht die Aufstockung?

Beispiel:

Arbeitnehmer A ist 63 Jahre alt,  hat schon 35 Jahre Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte und ca. 54 Entgeltpunkte erreicht und könnt jetzt mit 9 % Abschlägen in diese Altersrente gehen.  Auf Grund einer Erbschaft erhält er 100.000 €. Er will ein Teil dieses Geldes gut verzinslich anlegen und weiß aber dass er bei den Banken wenig Zinsen bekommt. Für den Fall seiner Regelaltersrente würde er ca. 1577 € Rente erhalten. Unter der Annahme eines Abschlages von 9 Prozent würde sich seine Rente um ca. 142 € Brutto verringern, wenn er mit dem 63.Lebensjahr in Rente geht.

A hat erfahren, dass er den Rentenabschlag durch eine Einmalzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung ausgleichen kann.

Hierzu beantragt er mit dem Formular V 2010 eine besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente. Diese erstellt die Deutsche Rentenversicherung  frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres des A. Zu diesem Zeitpunkt muss bereits feststehen, dass A die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente tatsächlich erfüllen wird, was hier kein Problem ist.

Die besondere Rentenauskunft enthält die voraussichtliche Rentenhöhe der Altersrente auf den vorzeitigen Rentenbeginn, den Rentenabschlag und Minderung  und den Ausgleichsbeitrag, den der A  zum Ausgleich der Rentenminderung freiwillig zahlen könnte. Der errechneten Ausgleichsbeitrag bleibt maßgebend, wenn A  innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft den Beitrag zahlt.

Wie hoch ist der Einmalbeitrag?

A müsste aufgerundet ca. 35.000 € Einmalbeitrag zahlen, um den Verlust mit Renteneintritt mit dem 63 Lebensjahr wettzumachen.

Wie wird es gerechnet ?

Ausgleichsbeitrag = (Minderung der persönlichen Entgeltpunkte x Durchschnittsentgelt 2015 x Beitragssatz Rentenversicherung) : Zugangsfaktor ( um 9 % verkürzt)

Hierzu unser Beispiel  für 54 Entgeltpunkte !

Ausgleichsbeitrag = (erreichte Entgeltpunkte x 0,09 x 34.999 € x 0,187) : 0,91

Ausgleichsbeitrag = 54 EP x 0,09 x 34.999 €x 0,187 ./. 0,91  = 34.952 € aufgerundet 35.000 €

A erkauft sich hier für ca. 20 Jahre durch die Einmalzahlung den Rentenabschlag von 142 € Brutto.

Unser Tipp

Sie gehen mit dieser Vorgehensweise überhaupt kein Risiko ein. Erst mit Zahlung des Ausgleichsbetrags haben Sie Ihre endgültige Entscheidung getroffen. Selbstverständlich ist das ganze Verfahren gebührenfrei. Daneben können Sie auch heute Vergleiche anstellen, ob Sie bei einer privaten Versicherung mit einer Einmalzahlung von 35.000 € wirklich eine monatliche Sofortrente von 35.000 € erreichen können.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine „normale“  Rentenauskunft zu beantragen.

Achtung: Wir weisen darauf hin, dass Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung nicht für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente verwendet werden können. Und sollten Sie im Nachhinein doch eine Altersrente in Anspruch nehmen, bei der sich eine geringere oder gar keine Rentenminderung ergibt, können diese Beiträge nicht mehr zurückerstattet werden.

Gerne überprüfen wir Ihre Rente oder erstellen Ihnen einen individuellen Rentenfahrplan nach Ihren Wünschen.  Vereinbaren Sie mit uns einem Termin oder rufen Sie uns an !

Ihr Team der Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

 

 

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel

Datenschutzerklärung nach der DSGVO

Unsere neue Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung  können Sie hier nachlesen!

 

Peter Knöppel

Peter Knöppel

Rechtsanwalt & Staatl. geprüfter Rentenberater bei anwalt sofort
Inhaber der Rechtsanwalts-und Rentenberatungskanzlei mit Sitz in Halle.
Rechtsanwalt , Fachanwalt für Sozialrecht und gerichtlich zugelassener Rentenberater
Spezialisiert auf gesetzliche Rente, Unfallrente, Schwerbehindertenrecht und Sozialrecht allgemein.
Peter Knöppel