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Meine Tätigkeit umfasst u.a. die Beratung und Vertretung in den Rechtsgebieten des
Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts.
Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, kommen Sie einfach vorbei
oder rufen Sie mich an unter 0345 / 6 78 23 74.
Ihre Rechtsanwältin Nadja Kirschner
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Aktuelles zum Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, für viele ist es das Recht der Sozialhilfe.
Eine große Anzahl von Menschen – unabhängig von Alter und Lebensphase - ist in der heutigen Zeit auf unterstützende staatliche
Leistungen angewiesen.
Für einen Überblick über die derzeitig geltenden Gesetze klicken Sie bitte auf "mehr dazu".
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Ein Beispiel:
Sie werden arbeitslos. Gemeinsam mit Ihrem Partner leben Sie in einem Haushalt.
Natürlich wirft das eine Reihe von Fragen und Problemen auf, die Ihren Alltag verändern.
Aber wie sieht die rechtliche Seite aus?
Sind Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
nach dem SGB III zu zahlen, vielleicht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II?
Möglicherweise besteht die Erwerbslosigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls.
Dann ist u.a. zu prüfen, ob Leistungen durch Träger der Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung zu erbringen sind.
Aus dem Grund ist manchmal die Beantragung der richtigen Leistungen - sei es aus dem Sozialrecht oder
dem Sozialversicherungsrecht - eine Herausforderung. Die Durchsetzung Ihrer Rechte ist in der Regel ohne Rechtsbeistand nicht möglich.
So sind z.B. die rechtlich Probleme im Bereich der Leistungen zum Lebensunterhalt sehr vielfältig.
Die in den Paragraphen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) getroffenen Regelungen sind für den Laien teilweise sehr unverständlich.
Doch schon allein ein normaler Bescheid, der an Sie als Bedarfsgemeinschaft ergeht, ist aufgrund der
Unübersichtlichkeit und der nur teilweise offengelegten Berechnungen äußerst schwer nachzuprüfen.
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